Jugendförderung
Die Stadt Friesoythe fördert Kinder- und Jugendarbeit nach den gesetzlichen Vorgabennach §11 und §12 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Die Stadtjugendpflege Friesoythe setzt die gesetzlichen Vorgaben neben den eigenen Angeboten mit diesen drei Bereichen um:
Zuschüsse
Zuschüsse nach den Richtlinien der Stadt Friesoythe zur Förderung der Jugendarbeit für:
- Jugendfahrten und Jugendlager (Wochenend- und Ferienfahrten)
- internationale Jugendbegegnungen
- Mitarbeit von Juleica - Inhabern
- Jugendgruppen über den Stadtjugendring Friesoythe
NEU:
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach §72a SGB VIII mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, hier dem Landkreis Cloppenburg, abgeschlossen wurde. Eine ausführliche Information dazu sowie ein Musterschreiben zur Kostenbefreiung bei der Beantragung von Führungszeugnissen finden sich als pdf-Datei im unteren Abschnitt.
Förderung
Förderung nach der Konzeption der Jugendpflege in den vier Feldern
- Förderung der Ehrenamtlichkeit
- Förderung offener Angebote für Kinder und Jugendliche
- Förderung von Kinder- und Jugendkulturangeboten
- pädagogischer Jugendschutz
Service
Service und Verleih für qualifizierte Jugendleiter/innen: Mit mehr als 60 Juleica-Service-Punkten unterstützt die Stadtjugendpflege die ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit.
Dokumente
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Kostenbefreiung Führungszeugnis Muster (463 kB) |
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Stadtjugendpflege Infografik Beantragung Führungszeugnis (325 kB) |
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Stadtjugendpflege Information zu §72a SGB VIII (928 kB) |
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Information zu §72a SGB VIII (595 kB) |
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Förderung int. Jugendbegegnungen Info 2019 (401 kB) |
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Förderungen von Jugendfahrten Info 2019 (361 kB) |
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Antrag Fahrt und Lager 2019 (289 kB) |
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Info Grafik Führungszeugnis (385 kB) |