Stadtjugendpflege
Die Stadt Friesoythe fördert Kinder- und Jugendarbeit nach den gesetzlichen Vorgaben des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt wird.
Die Stadt Friesoythe nimmt hier die Aufgaben nach
§11 (Jugendarbeit) und §12 (Förderung der Jugendverbände)wahr*.
Im §11 KJHG ist beschrieben:
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen."
Der Rat der Stadt Friesoythe hat einen Fachausschuss, den Jugendausschuss, gebildet, der darüber berät, wie die Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden und wie die Jugendverbände gefördert werden sollen.
Die Stadt Friesoythe hat zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages nach §§11,12 KJHG in ihrer Verwaltung die Stadtjugendpflege eingerichtet.
Von hier werden die Angebote zur Förderung der der Kinder- und Jugendarbeit sowie zur Förderung der Jugendverbände gemeinsam mit dem Jugendausschuss konzipiert und umgesetzt.
Der Stadtjugendpfleger ist mit dem Kinder- und Jugendbüro im Jugendzentrum Wasserturm Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet der Stadt Friesoythe.
Spielen - Erleben - Fördern - Beraten:
Unter diesem Leitwort bietet das Kinder- und Jugendbüro allen Kindern, Jugendlichen, Eltern und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit Veranstaltungen, Aktionen, Projekte, Zuschüsse, Beratung, Unterstützung und vieles mehr an.
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Matthias Wekenborg |
Offener Jugendtreff im Jugendzentrum Wasserturm
Als wichtiger Teil der Jugendarbeit in der Stadt Friesoythe wird im Jugendzentrum Wasserturm ein Offener Jugendtreff angeboten. Hier können Kinder und Jugendliche unter Anleitung ihre Freizeit nach ihren Interessen verbringen, mitbestimmen, mitgestalten und eigene Ideen in die Jugendarbeit einbringen.
Lena Ewen |
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Melanie Raker Sozialpädagogin (Mitarbeiterin im Jugendzentrum Wasserturm) |
*Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen der Jugendarbeit:
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist der Örtlicher Träger der Jugendhilfe, hier der Landkreis Cloppenburg mit seinem Jugendamt, zuständig.
Die Stadt Friesoythe nimmt wie alle anderen Gemeinden im Landkreis Cloppenburg auf der Grundlage von §13 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe gem. §§ 11, 12 KJHG wahr.